Fernwartung mit SCS Gasiecki - SCS Gasiecki

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Thema Fernwartung
Grafik Fernwartung

SCS Gasiecki bietet Ihnen Fernwartung an. D.h.: Wir können uns auf Ihren Arbeitsplatzcomputer aufschalten und Ihnen bei Problemem ggfs. "unter die Arme greifen". Sie sind immer dabei und können/müssen zuschauen, wie wir Ihnen helfen und beobachten, was wir bei Ihnen auf dem Rechner tun.

Mit der EUDSGVO gehen Sie als Auftraggeber und wir als Auftragnehmer ein ziemlich großes Risiko ein. Denn: Sie können nicht vermeiden, dass wir evtl. personenbezogene Daten auf Ihrem Bildschirm sehen. Sie müssen sich also absichern, dass wir mit diesen und noch anderen (Er)Kenntnissen sorgsam umgeben und wir müssen uns absichern, dass Sie uns nichts unterstellen... wegen der Einhaltung der DSGVO.

Fakt ist: Der Aufwand für uns wird enorm, weil wir nun zusätzlich gezwungen sind, alle Tätigkeiten, die wir per Fernwartung zu Ihrer Unterstützung auf Ihrem EDV-System durchgeführt haben, zu protokollieren. Diese Protokolle werden dann Grundlage der Rechnungslegung.

Ergo: Ja, wir können dies nicht mehr kostenlos gewähren!                            

Die Fernwartung oder der Fernzugriff durch uns auf Ihren Rechner hat Ihnen und uns bisher immer viel Zeit und Kosten erspart. Wir können durch Fernwartung schneller Ihr Problem erkennen, wir müssen nicht unbedingt wegen jeder Kleinigkeit vor Ort kommen und Sie können sich nach entsprechender Problemklärung wieder Ihrem Tagesgeschäft zuwenden... Und wir auch!

Mit der DSGVO ist dies vorbei. Jede Aktion, die wir auf Ihrem Rechner durchführen, muss protokolliert werden. Das erhöht den administrativen Aufwand erheblich.
  • Wir müssen mit Ihnen einen Fernwartungsvertrag abschliessen (Download hier, ausdrucken, unterschreiben, zurücksenden/mailen).
  • Wir müssen die Verträge verwalten.
  • Wir müssen jede Fernwartungssitzung detailliert protokollieren, um einen Nachweis zu haben.
  • Wir müssen an Sie abrechnen, wenn auch nur monatlich gesammelt.

Deshalb benötigen wir nun für jeden Anwender, der einen Fernzugriff benötigt, einen Fernwartungsvertrag. Hier sind Ihre und unsere Rechte und Pflichten festgehalten. Hier sind auch die Gebühren festgeschrieben. Deshalb haben wir uns entschieden, künftig keine Grundgebühren für einen solchen Vertrag mehr zu verlangen. Alle bisherigen Verträge verlieren Ihre Gültigkeit und an deren Stelle tritt der neue, für Sie wesentlich günstigere, Vertrag mit ausreichender Transparenz und minutengenauer Abrechnung. Festlegungen der Datenschutzgrundverordnung sind vereinbart und beide Seiten somit auf der sicheren Seite.

Wir heben auch die Bündelung mit einem Softwarepflegevertrag auf. Also auch Anwender ohne Softwarepflegevertrag können Hilfe per Fernwartung erhalten! Allerdings ist für diese Kunden der Preis minimal höher.
Muster Fernwartungsvertrag

Nebenstehend können Sie sich unseren Fernwartungsvertrag als ausfüllbares PDF herunterladen, am Bildschirm ausfüllen (1. Seite oben und letzte Seite bei Unterschrift), dann ausdrucken und unterschreiben und uns dieses Dokument per Post oder Mail zusenden.

Ohne diesen Vertrag können wir künftig keine Fernwartung mehr anbieten!

Wir hoffen auf Ihr Verständnis!       
SCS Gasiecki | Software * Consulting * Support | Dünkirchener Str. 9f | 18109 Rostock
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